Teilnahmebedingungen: WIE WIESN BIST DU?

Allgemeines:

Die EHG Service GmbH in Coesfeld-Lette (Ernsting’s family) führt in der Zeit vom 10. bis 24 Juli 2014 einen Fotowettbewerb durch.

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter von Ernsting’s family und deren Familienangehörige oder Mitarbeiter und Familienangehörige von einem mit Ernsting’s family wirtschaftlich in Verbindung stehenden Unternehmen.

Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos.

Fünf Einsendungen werden von einer von Ernsting’s family ausgewählten Jury prämiert. Der erste Preis gewinnt eine Bahnreise nach München mit einer Hotelübernachtung vom 27.-28. September. Die weiteren Plätze gewinnen Ernsting’s family Dirndl. Es wird sich bemüht, die Dirndl nachWahl der Gewinner/innen bereitzustellen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Dirndl oder eine bestimmte Kleidergröße besteht jedoch nicht.

Alle Einsendungen werden auf den Ernsting’s family Social Media Kanälen oder dem Blog veröffentlicht.

 

Ablauf des Wettbewerbes:

Die Teilnehmer können ihre Bilder auf den Ernsting’s family Social Media Kanälen hochladen.

Alle Bilder stehen öffentlich für alle an dem Wettbewerb interessierten Kunden bzw. die interessierte Allgemeinheit auf dem Ernsting’s family Blog und/oder den Social Media Kanälen bereit.

Über die Gewinner-Bilder entscheidet die Jury ca. ab dem 25. Juli 2014. Die Gewinner werden von Ernsting’s family auf den Social Media Kanälen benachrichtigt. Voraussetzung des Gewinns ist, dass sich der Gewinner innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung über die Social Media Kanäle mit einer postalischen Adresse zurückmeldet. Die Teilnehmer akzeptieren bei Gewinn eine eventuelle öffentliche Nennung ihres Profilnamens auf den Kanälen, die der Kontaktaufnahme zur Gewinnzusendung dient.

Ernsting’s family behält sich das Recht vor, jederzeit die Einstell- und die Auswahlkriterien für die Teilnehmer an dem Wettbewerb zu ändern.

Ernsting’s family behält sich zudem das Recht vor, alle Gewinnerbilder in einer gesonderten Bildgalerie auf dem Ernsting’s family Blog zu veröffentlichen.

Zustimmungserklärung der Teilnehmer/in:

Der Upload der Fotos auf den Social Media Kanälen hat zur Folge, dass persönliche Fotos der Teilnehmer auf diesen Plattformen öffentlich zugänglich und für die Allgemeinheit abrufbar sind.

Den Teilnehmern ist bekannt, dass dadurch ihre Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden und willigen in die Veröffentlichung ihrer Fotos hiermit ausdrücklich und unwiderruflich ein.

Alle Teilnehmer gestatten Ernsting’s family die uneingeschränkte Nutzung und die Verwertung des eingesandten Fotomaterials. Dies schließt auch Veränderungen oder Verfremdungen mit ein.

Aus der späteren gewerblichen Nutzung der bereitgestellten Bilder oder Fotos durch Ernsting’s family entstehen den Teilnehmern keinerlei materielle oder immaterielle Ansprüche.

Das eingesandte Fotomaterial darf nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Ernsting’s family hat das Recht, eingesandte Fotos nach freiem Ermessen zu zensieren, zu verändern oder vom Wettbewerb auszuschließen. Eine Rücksendung der Fotos kann aus technischen Gründen nicht erfolgen.

Alle Teilnehmer müssen über alle Rechte, einschließlich der Verwertungsrechte an den eingesendeten Fotos verfügen.

Die Teilnehmer versichern, dass Dritte (z.B. Agenturen, Fotografen, etc.) kein Recht an den Bildern haben, sowie das Darstellungen von Personen keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen.

Sämtliche Motive müssen der eigenen Kreativität entsprungen sein. Bearbeitungen oder Verfremdungen bestehender Bilder oder Motive sind nicht zulässig.

Die Beachtung des Rechts am eigenen Bild als Teil des verfassungsrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrecht wird von den Teilnehmern ausdrücklich anerkannt und die uneingeschränkte Befugnis zur Verwendung des an Ernsting’s family eingesandten Fotomaterials an Eides statt versichert.

Es besteht Einigkeit darüber, dass Ernsting’s family an die Teilnehmer keinerlei Entgelte und Entschädigungen für die Verwendung oder Verwertung des übersandten Fotomaterials zu zahlen hat.

Sollten Dritte Ansprüche wegen Rechtsverletzung durch eingesandte Bilder gegen Ernsting’s family geltend machen, so stellt der oder die verantwortliche Einsender / Einsenderin der Bilder Ernsting’s family von allen denkbaren Ansprüchen frei. Sie / Er ist Ernsting’s family darüber hinaus ggf. auch zum Schadensersatz verpflichtet.

Der Rechtsweg ist unter allen denkbaren Gesichtspunkten ausgeschlossen.

Aus der gewerblichen Nutzung der Fotos durch Ernsting’s family entstehen den Teilnehmern ebenfalls keinerlei Ansprüche.

Sie stimmen bereits jetzt der unentgeltlichen Nutzung der Bilder für alle Werbezwecke von Ernsting’s family, sowohl räumlich als auch zeitlich, uneingeschränkt zu nutzen.

 

Sonstige rechtliche Hinweise:

Die Teilnahme an dem Fotowettbewerb ist kostenlos und unabhängig von einem Warenkauf bei Ernsting’s family.

Mit der Online-Teilnahme an dem Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen von Ernsting’s family uneingeschränkt einverstanden.