Teilnahmebedingungen Umstyling

1. Allgemeines

Die Ernsting’s family GmbH & Co.KG in Coesfeld-Lette (Ernsting’s family) führt in der Zeit vom 9. bis zum 23. Mai 2017 einen Wettbewerb durch. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter von Ernsting’s family und deren Familienangehörige oder Mitarbeiter und Familienangehörige von einem mit Ernsting’s family wirtschaftlich in Verbindung stehenden Unternehmen.

Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos. Unter allen vollständigen Bewerbungen, die im angegeben Zeitraum per Mail an gewinnspiel@ernstings-family.com, Stichwort “Umstyling” eingehen, werden vier Gewinner von einer Fachjury ausgewählt. Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt per Mail oder per persönlicher Nachricht via Facebook.

2. Gewinn

Der Gewinn umfasst die folgenden Leistungen

  • An- und Abreise zum Veranstaltungsort für eine Person im DB-Zug, 2. Klasse
  • Übernachtung im Doppelzimmer inkl. Frühstück
  • Umstyling und Fotoshooting vor Ort
  • Videodreh

Der Gewinner wird per Mail benachrichtigt. Voraussetzung des Gewinns ist, dass sich der Gewinner innerhalb einer Woche nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung per Mail zurückmeldet.

3. Einwilligung in die Verwendung von Bild- und Videomaterial

Die Teilnehmer stellen Ernsting’s family das im Rahmen des Umstylings und Fotoshootings entstandene Video- und Bildmaterial zur öffentlichen Zugänglichmachung als Blogbeitrag im Internet sowie zur weiteren Nutzung über andere Medien zur Verfügung. Die Teilnehmer räumen Ernsting’s family ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Recht ein, das Bildmaterial mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung zu nutzen und zu verwerten.

Insbesondere werden eingeräumt das Recht der Vervielfältigung, der Verbreitung, der öffentlichen Zugänglichmachung sowie das Senderecht. Die Rechtseinräumung umfasst ausdrücklich alle bekannten und unbekannten Formen von Angebotsmöglichkeiten im Internet, insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb kostenloser und kostenpflichtiger Online-Dienste (auch Social Media, z.B. Facebook, Pinterest, Twitter, Instagram etc.) und Websites sowie innerhalb des frei zugänglichen Internets und des Rundfunks. Sie umfasst aber auch die Vervielfältigung und Verbreitung des Videomaterials auf Bild- bzw. Tonträgern und in gedruckter Form. Sie umfasst auch die kostenlose Nutzung des Bildmaterials zum Zwecke der Eigenwerbung. Ernsting’s family ist dazu berechtigt, Dritten im In- und Ausland einfache Nutzungsrechte an dem eingebrachten Videomaterials zu übertragen.

Der Teilnehmer willigt darin ein, dass Ernsting’s family die Videobeiträge, einschließlich des darin enthaltenen Bildmaterials, ausschnittsweise verwenden und geringfügig verändern kann und dies auch Dritten bei der Weiterübertragung von Nutzungsrechten gestatten kann.

4. Sonstige rechtliche Hinweise

Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos und unabhängig von einem Warenkauf bei Ernsting’s family. Mit der Online-Teilnahme an dem Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen von Ernsting’s family uneingeschränkt einverstanden.

Alle Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Angaben von Ernsting’s family auch für firmeninterne Zwecke gespeichert werden. Eine Weitergabe dieser Angaben an fremde Dritte ist ausgeschlossen. Alle geltenden Datenschutzbestimmungen werden von Ernsting’s family beachtet.

Alle Teilnehmer erklären sich ferner damit einverstanden, dass ihre Angaben von Ernsting’s family dazu verwendet werden, über Produkte, Leistungen und Serviceangebote ausschließlich von Ernsting’s family zu informieren. Dieses Einverständnis kann jederzeit gegenüber Ernsting’s family schriftlich widerrufen werden.

Ernsting’s family behält sich das Recht vor, den Ablauf des Wettbewerbs, auch kurzfristig, zu ändern. Sollten Änderungen notwendig werden, wird Ernsting’s family alle Teilnehmer auf der entsprechenden Internetseite hierüber unterrichten.

5. Salvatorische Klausel

Auf die vorliegenden Teilnahmebedingungen findet stets deutsches Recht Anwendung. Soweit gesetzlich zulässig und erforderlich, wird Münster als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Coesfeld-Lette, 2020