Teilnahmebedingungen „Umstyling“

1. Allgemeines

Die Ernsting’s family GmbH & Co.KG in Coesfeld-Lette (Ernsting’s family) führt regelmäßg Umstylings durch. Durchgehend ist Ernsting’s family dafür auf der Suche nach passenden Kandidatinnen. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter*innen von Ernsting’s family und deren Familienangehörige oder Mitarbeiter*innen und Familienangehörige von einem mit Ernsting’s family wirtschaftlich in Verbindung stehenden Unternehmen. Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist kostenlos. Unter allen vollständigen Bewerbungen, die per Mail an gewinnspiel@ernstings-family.com, Stichwort “Umstyling” eingehen, werden die Kandidatinnen von einer Jury ausgewählt. Die Auswahlbenachrichtigung erfolgt per Mail.

2. Auswahl der Kandidatinnen

Die Kandidatinnenauswahl umfasst die folgenden Leistungen

  • Anreise (Flug oder DB-Ticket 2. Klasse) zur Shooting-Location und Transfer vor Ort zur Location. Die Anreise zum Flughafen oder Bahnhof in Deutschland wird von der Kandidatin übernommen. Ob die Anreise per Bahn oder Flug erfolgt, entscheidet Ernsting’s family.
  • Übernachtung im Einzelzimmer inkl. mindestens Halbpension
  • Umstyling und Fotoshooting vor Ort

Die Kandidatinnen werden per Mail benachrichtigt. Voraussetzung der Auswahl ist, dass sich die Person innerhalb einer Woche nach Erhalt der Auswahlbenachrichtigung per Mail zurückmeldet.

3. Einwilligung in die Verwendung von Bild- und Videomaterial

Die Teilnehmer stellen Ernsting’s family das im Rahmen des Umstylings und Fotoshootings entstandene Video- und Bildmaterial zur öffentlichen Zugänglichmachung als Blogbeitrag im Internet sowie zur weiteren Nutzung über andere Medien zur Verfügung. Die Teilnehmer räumen Ernsting’s family ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Recht ein, das Bildmaterial mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung zu nutzen und zu verwerten. Ernsting’s family ist es ebenfalls gestattet, die Informationen aus dem Bewerbungsschreiben in Auszügen zu veröffentlichen.

Insbesondere werden eingeräumt das Recht der Vervielfältigung, der Verbreitung, der öffentlichen Zugänglichmachung sowie das Senderecht. Die Rechtseinräumung umfasst ausdrücklich alle bekannten und unbekannten Formen von Angebotsmöglichkeiten im Internet, insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb kostenloser und kostenpflichtiger Online-Dienste (auch Social Media, z.B. Facebook, Pinterest, Twitter, Instagram etc.) und Websites sowie innerhalb des frei zugänglichen Internets und des Rundfunks. Sie umfasst aber auch die Vervielfältigung und Verbreitung des Foto- und Videomaterials auf Bild- bzw. Tonträgern und in gedruckter Form. Sie umfasst auch die kostenlose Nutzung des Bildmaterials zum Zwecke der Eigenwerbung. Ernsting’s family ist dazu berechtigt, Dritten im In- und Ausland einfache Nutzungsrechte an dem eingebrachten Videomaterials zu übertragen. Der Teilnehmer willigt darin ein, dass Ernsting’s family die Videobeiträge, einschließlich des darin enthaltenen Bildmaterials, ausschnittsweise verwenden und geringfügig verändern kannund dies auch Dritten bei der Weiterübertragung von Nutzungsrechten gestatten kann.

4. Sonstige rechtliche Hinweise

Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von einem Warenkauf bei Ernsting’s family. Mit der Online-Teilnahme am Auswahlprozess erklären sich die Teilnehmer*innen mit den Teilnahmebedingungen von Ernsting’s family uneingeschränkt einverstanden. Alle Teilnehmer*innen erklären sich damit einverstanden, dass ihre Angaben von Ernsting’s family auch für firmeninterne Zwecke gespeichert werden. Eine Weitergabe dieser Angaben an fremde Dritte ist ausgeschlossen. Alle geltenden Datenschutzbestimmungen werden von Ernsting’s family beachtet. Alle Teilnehmer*innen erklären sich ferner damit einverstanden, dass ihre Angaben von Ernsting’s family dazu verwendet werden, über Produkte, Leistungen und Serviceangebote ausschließlich von Ernsting’s family zu informieren. Dieses Einverständnis kann jederzeit gegenüber Ernsting’s family schriftlich widerrufen werden. Ernsting’s family behält sich das Recht vor, den Ablauf des Wettbewerbs, auch kurzfristig, zu ändern. Sollten Änderungen notwendig werden, wird Ernsting’s family alle Teilnehmer auf der
entsprechenden Internetseite hierüber unterrichten.

5. Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet:

  • Uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und
    Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen,
  • Für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen
    sowie Arglist beruhen. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
    begrenzt, soweit der Veranstalter nicht vorsätzlich gehandelt hat. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der
    Veranstalter für Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
  • Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese
    Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betrifft. Der Veranstalter haftet in diesen Fällen
    jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar waren.

Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche, Ansprüche auf
Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung sowie für Ansprüche, die auf einer Leistungsverzögerung oder
Unmöglichkeit auf Grund höherer Gewalt beruhen.

Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch
für die persönliche Haftung von dessen Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und
Erfüllungsgehilfe.

Der Veranstalter übernimmt ferner keine Haftung für Schäden, Unfälle oder
sonstige Unwägbarkeiten, die im Rahmen der Inanspruchnahme einer als Gewinn ausgelobten Gutscheinleistung
stehen.

6. Salvatorische Klausel

Auf die vorliegenden Teilnahmebedingungen findet stets deutsches Recht Anwendung.
Soweit gesetzlich zulässig und erforderlich, wird Münster als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Coesfeld-Lette, 10.01.2019