Teilnahmebedingungen: Schreibwettbewerb

  1. Allgemeines

Die Ernsting’s family GmbH & Co.KG in Coesfeld-Lette (Ernsting’s family) führt in der Zeit vom 01.05.2015 bis zum 25.05.2015 ein Gewinnspiel durch.

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter von Ernsting’s family und deren Familienangehörige oder Mitarbeiter und Familienangehörige von einem mit Ernsting’s family wirtschaftlich in Verbindung stehenden Unternehmen.

Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos. Unter allen Texten, die im Text genannten Bedingungen erfüllen und bis zum 17. Mai 2015 an die angegebenen eMail-Adresse gesendet werden, werden fünf Geschichten von einer Jury prämiert.

  1. Gewinn

 Die 5 Gewinnertexte werden mit einem Einkaufsgutschein in Höhe von 100 Euro prämiert und auf dem Blog www.blog.ernstings-family.com veröffentlicht. Eine Barauszahlung des Preises ist nicht möglich. Ein Anspruch auf einen bestimmten Artikel besteht nicht. Der Gewinner wird per Mail benachrichtigt. Voraussetzung des Gewinns ist, dass sich der Gewinner innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung per Mail mit einer postalischen Adresse zurückmeldet.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung seines Textes und Fotos auf dem o.g. Blog einverstanden.

  1. Sonstige rechtliche Hinweise

Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos und unabhängig von einem Warenkauf bei Ernsting’s family. Mit der Online-Teilnahme an dem Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen von Ernsting’s family uneingeschränkt einverstanden.

Alle Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Angaben von Ernsting’s family auch für firmeninterne Zwecke gespeichert werden. Eine Weitergabe dieser Angaben an fremde Dritte ist ausgeschlossen. Alle geltenden Datenschutzbestimmungen werden von Ernsting’s family beachtet.

Alle Teilnehmer erklären sich ferner damit einverstanden, dass ihre Angaben von Ernsting’s family dazu verwendet werden, über Produkte, Leistungen und Serviceangebote ausschließlich von Ernsting’s family zu informieren. Dieses Einverständnis kann jederzeit gegenüber Ernsting’s family schriftlich widerrufen werden.

Ernsting’s family behält sich das Recht vor, den Ablauf des Wettbewerbs, auch kurzfristig, zu ändern. Sollten Änderungen notwendig werden, wird Ernsting’s family alle Teilnehmer auf der entsprechenden Internetseite hierüber unterrichten.

  1. Salvatorische Klausel

Auf die vorliegenden Teilnahmebedingungen findet stets deutsches Recht Anwendung. Soweit gesetzlich zulässig und erforderlich, wird Münster als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Coesfeld-Lette, 30.04.2015