Teilnahmebedingungen Instagram „Nikolaus-Gewinnspiel“

Allgemeines

Die Ernsting’s family GmbH Co.KG in Coesfeld-Lette (Ernsting’s family) führt vom 6. Dezember bis zum 7. Dezember 2018 ein Gewinnspiel auf Instagram durch. Allein Ernsting’s family ist für das Gewinnspiel verantwortlich. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter von Ernsting’s family und deren Familienangehörige oder Mitarbeiter und Familienangehörige von einem mit Ernsting’s family wirtschaftlich in Verbindung stehenden Unternehmen.

Unter allen Einsendungen, die im angegebenen Gewinnspiel-Zeitraum getätigt wurden, werden drei Einsendungen prämiert. Hierüber entscheidet das Los.

Gewinn

Verlost wird:

  • 3 x eine Geschenktüte mit Überraschungsinhalt

Die Gewinner werden per persönlicher Nachricht auf Instagram informiert. Voraussetzung des Gewinns ist, dass sich der Gewinner innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung mit einer postalischen Adresse zurückmelden.

Sonstige rechtliche Hinweise

Die Teilnahme an der Verlosung ist kostenlos und unabhängig von einem Warenkauf bei Ernsting’s family. Mit der online Teilnahme an der Verlosung erklären sich die Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen von Ernsting’s family uneingeschränkt einverstanden.

Alle Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Angaben von Ernsting’s family auch für firmeninterne Zwecke gespeichert werden. Alle geltenden Datenschutzbestimmungen werden von Ernsting’s family beachtet.

Ernsting’s family behält sich das Recht vor, den Ablauf des Wettbewerbs, auch kurzfristig, zu ändern. Sollten Änderungen notwendig werden, wird Ernsting’s family alle Teilnehmer entsprechenden unterrichten.

Ablauf und Durchführung des Gewinnspiels, Einwilligung in Veröffentlichung der Gewinner

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt über die Instagram-Story und ist ausschließlich hierüber möglich. Jeder Nutzer hat im Rahmen der Verlosung die Chance auf einen Gewinn, indem er über seine eigene Story an der Verlosung teilnimmt. Die Gewinner werden zum Zwecke der Gewinnübermittlung von Ernsting’s family kontaktiert  und dazu aufgefordert, die postalische Anschrift zu senden. Meldet sich ein Gewinner innerhalbe einer Woche nicht zurück, wird ein neuer Gewinner ausgelost.  Der Anspruch auf den Gewinn oder den Ersatz kann nicht abgetreten werden. Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines etwaigen Ersatzes ist nicht möglich.

Datenschutzinformationen
Wir legen besonderen Wert auf den Schutz von personenbezogenen Daten. Die Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unter Beachtung der geltenden Vorschriften erhoben, verarbeitet oder genutzt und unter Anwendung von weitreichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen geschützt.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel wird der Benutzername des Teilnehmers dauerhaft in der Timeline des Gewinnspiels gespeichert. Daneben wird Ernsting’s family die für den Versand des Gewinns erforderlichen Daten wie Name, Vorname, Anschrift bei den Gewinnern abfragen und speichern. Nach der erfolgreichen Versendung des Gewinns, werden die für den Versand der Gewinne benötigten personenbezogenen Daten innerhalb von 14 Tagen wieder gelöscht.

Die Daten werden nicht für andere Zwecke, insbesondere nicht für weitere Werbezwecke, verwendet.

Sie haben das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt. Mit dem Widerruf verzichten Sie gleichzeitig auf eine Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Sie haben ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Einschränkung oder Löschung dieser Daten sowie auf Datenübertragbarkeit.Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.ernstings-family.de/datenschutz.

Salvatorische Klausel

Auf die vorliegenden Teilnahmebedingungen findet stets deutsches Recht Anwendung. Soweit gesetzlich zulässig und erforderlich, wird Münster als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Coesfeld-Lette, 5. Dezember 2018