Teilnahmebedingungen: Harry Potter Kollektion Gewinnspiel auf Facebook und Instagram

Die Ernsting’s family GmbH & Co.KG in Coesfeld-Lette (nachfolgend auch „Ernsting’s family“ genannt) führt vom 27. August bis einschließlich 03. September 2020 ein Gewinnspiel durch. Allein Ernsting’s family ist für das Gewinnspiel verantwortlich. Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook bzw. Instagram und wird in keiner Weise von Facebook bzw. Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeitende von Ernsting’s family und deren Familienangehörige oder Mitarbeitende und Familienangehörige von einem mit Ernsting’s family wirtschaftlich in Verbindung stehenden Unternehmen. Die Teilnahme ist bis einschließlich 03. September 2020 möglich.

Ablauf und Durchführung des Gewinnspiels

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt über den Facebook-Post sowie den Instagram-Post und ist ausschließlich darüber möglich. Pro Kanal (Facebook-Seite und Instagram-Seite von Ernsting’s family) hat jede*r Nutzer*in im Rahmen der Verlosung die Chance auf ein Blue-ray-Set mit jeweils allen acht Filmen, indem er bzw. sie über die Kommentarfunktion zum entsprechenden Facebook- bzw. Instagram-Gewinnspiel-Post in der Timeline auf der Seite von Ernsting’s family (http://www.facebook.com/ernstings-family)  oder im Feed von Ernsting’s family auf Instagram (@ernstingsfamily) teilnimmt. Der Anspruch auf den Gewinn oder den Ersatz kann nicht abgetreten werden. Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines etwaigen Ersatzes ist nicht möglich.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

  • Verlost werden: 2 Harry Potter Blue-ray-Sets mit jeweils allen acht Filmen auf der Ernsting’s family Facebook-Seite; 1 Harry Potter Blue-ray-Set mit allen acht Filmen auf der Ernsting’s family Instagram-Seite

Unter allen im angegebenen Zeitraum verfassten Kommentaren werden insgesamt zwei Gewinnkommentare auf Facebook und ein Gewinnkommentar auf Instagram per Zufallsprinzip ermittelt. Der bzw. die Gewinner*in wird per privater Facebook-Nachricht bzw. Instagram-Nachricht benachrichtigt und die E-Mail-Adresse des für die Abwicklung des Gewinnspiels bzw. den Versand des Gewinns zuständigen Ernsting’s family Mitarbeitenden mitgeteilt. Voraussetzung des Gewinns ist, dass sich der bzw. die Gewinner*in innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung per E-Mail bei dem Mitarbeitenden zurückmeldet. Meldet sich der bzw. die Gewinner*in nicht innerhalb einer Woche zurück, so wird für dessen Ersatz ein*e neue*r Gewinner*in ausgewählt bzw. Gewinnkommentar ausgelost.

Sonstige rechtliche Hinweise

Die Teilnahme an der Verlosung ist kostenlos und unabhängig von einem Warenkauf bei Ernsting’s family.

Mit der Online-Teilnahme an der Verlosung erklären sich die Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen von Ernsting’s family uneingeschränkt einverstanden.

Alle Teilnehmer*innen erklären sich damit einverstanden, dass ihre Angaben von Ernsting’s family auch für firmeninterne Zwecke gespeichert werden. Alle geltenden Datenschutzbestimmungen werden von Ernsting’s family beachtet.

Ernsting’s family behält sich das Recht vor, den Ablauf des Wettbewerbs aufgrund außerdordentlicher Gründe, auch kurzfristig, zu ändern oder zu beenden. Sollten Änderungen notwendig werden, wird Ernsting’s family alle Teilnehmer entsprechend unterrichten.

Das Gewinnspiel unterliegt deutschem Recht. Diese Rechtswahl gilt jedoch insoweit nicht, als dem Teilnehmer der Schutz entzogen wird, der ihm durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf.

Soweit gesetzlich zulässig und erforderlich, wird Münster als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung des Gewinnspiels – soweit möglich – ausgeschlossen.

Datenschutzinformationen

Die von Ihnen mitgeteilten Kontaktdaten (etwa Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie eingeschickte Fotos) werden ausschließlich im Rahmen der Durchführung und Auswertung des Gewinnspiels verarbeitet. Die Daten werden dabei nur solange gespeichert, wie es die Durchführung des Gewinnspiels erfordert und anschließend gelöscht. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Abwicklung der Aktionsteilnahme gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

Die Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet oder an Dritte weitergegeben.

Ansprechpartner und sogenannte verantwortliche Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten ist die

Ernsting’s family GmbH & Co. KG

Hugo-Ernsting-Platz 1

D-48653 Coesfeld-Lette

E-Mail: kundenservice@ernstings-family.com

Fon +49 2546 9899998

Sofern Sie der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten widersprechen wollen, können Sie Ihren Widerspruch per E-Mail oder Brief an die genannten Kontaktdaten senden. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

Nach der DSGVO haben unsere Benutzer u.a. ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über ihre gespeicherten Daten sowie gegebenenfalls ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten. Den Schutz Ihrer Daten nehmen wir sehr ernst. Wenn sie eine Auskunft über Ihre gespeicherten Daten wünschen, richten Sie Ihre Anfrage bitte ebenfalls per E-Mail oder Brief an die genannten Kontaktdaten.

Mit dem Widerruf zur Verwendung Ihrer Daten verzichten Sie gleichzeitig auf eine Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Weitere Informationen zum Datenschutz bei Ernsting’s family finden Sie unter https://www.ernstings-family.com/datenschutz.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten.

Coesfeld-Lette, 27. August 2020