Teilnahmebedingungen „Gewinne einen Familienaufenthalt im Disneyland® Paris“

1. Allgemeines

Die Ernsting’s family GmbH & Co.KG in Coesfeld-Lette (Ernsting’s family) führt in der Zeit vom 27. Juli bis zum 10. September 2017 ein Gewinnspiel durch.

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter von Ernsting’s family und deren Familienangehörige oder Mitarbeiter und Familienangehörige von einem mit Ernsting’s family wirtschaftlich in Verbindung stehenden Unternehmen.

Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos. Unter allen Kommentaren, die unter dem Beitrag Gewinne einen Familienaufenthalt im Disneyland® Paris im angegebenen Gewinnspiel-Zeitraum getätigt wurden, die Gewinnspielfrage beantworten und bei denen eine korrekte E-Mail-Adresse angegeben wurde, werden zehn Kommentare prämiert. Hierüber entscheidet das Los.

2. Gewinn

1. Preis: Verlost wird ein Familienaufenthalt in Disneyland® Paris für 2 Erwachsene und 2 Kinder inklusive 2 Übernachtungen mit Frühstück in einem Standardzimmer in einem Disney® Hotel (3 oder 4 Schlüssel) sowie 3 Tage Eintritt in den Disneyland® Park und Walt Disney Studios® Park. Der Reisetermin wird nach Absprache mit dem Gewinner festgelegt, es sind mehrere Termine wählbar. Ein Anspruch auf bestimmte Termine besteht nicht. Der Aufenthalt kann nur nach Verfügbarkeit gebucht werden. Der Aufenthalt muss bis zum 30.09.2018 angetreten werden. Keine Übernahme von Kosten für die Anreise, Transportkosten, Verpflegung oder sonstige Spesen. Der Gewinner ist selbst für das Vorliegen von gültigen Reisedokumenten oder Visa verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Kosten für Versicherungen

2. Preis: Das Disney Schloss von LEGO

3. bis 7. Preis: Je ein Kuscheltierpaar von Disney, bestehend aus den Figuren „Minnie“ und „Mickey“

Ein Anspruch auf einen bestimmten Artikel besteht nicht. Der Gewinner wird per Mail benachrichtigt. Voraussetzung des Gewinns ist, dass sich der Gewinner innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung per Mail mit einer postalischen Adresse zurückmeldet.

3. Sonstige rechtliche Hinweise

Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos und unabhängig von einem Warenkauf bei Ernsting’s family. Mit der Online-Teilnahme an dem Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen von Ernsting’s family uneingeschränkt einverstanden.

Alle Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Angaben von Ernsting’s family auch für firmeninterne Zwecke gespeichert werden. Eine Weitergabe dieser Angaben an fremde Dritte ist ausgeschlossen. Alle geltenden Datenschutzbestimmungen werden von Ernsting’s family beachtet.

Alle Teilnehmer erklären sich ferner damit einverstanden, dass ihre Angaben von Ernsting’s family dazu verwendet werden, über Produkte, Leistungen und Serviceangebote ausschließlich von Ernsting’s family zu informieren. Dieses Einverständnis kann jederzeit gegenüber Ernsting’s family schriftlich widerrufen werden.

Ernsting’s family behält sich das Recht vor, den Ablauf des Wettbewerbs, auch kurzfristig, zu ändern. Sollten Änderungen notwendig werden, wird Ernsting’s family alle Teilnehmer auf der entsprechenden Internetseite hierüber unterrichten.

4. Salvatorische Klausel

Auf die vorliegenden Teilnahmebedingungen findet stets deutsches Recht Anwendung. Soweit gesetzlich zulässig und erforderlich, wird Münster als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Coesfeld-Lette, 19.07.2017