Teilnahmebedingungen Einfache Smoothie-Rezepte
1. Allgemeines
Die Ernsting’s family GmbH & Co.KG in Coesfeld-Lette (Ernsting’s family) führt in der Zeit vom 19. Oktober bis zum 31. Oktober 2016 ein Gewinnspiel durch.
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter von Ernsting’s family und deren Familienangehörige oder Mitarbeiter und Familienangehörige von einem mit Ernsting’s family wirtschaftlich in Verbindung stehenden Unternehmen.
Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos. Unter allen Kommentaren, die unter dem Beitrag Einfache Smoothie-Rezepte – Gewinn einen von 5 AEG Mixern im angegebenen Gewinnspiel-Zeitraum getätigt wurden, die Gewinnspielfrage beantworten und bei denen eine korrekte E-Mail-Adresse angegeben wurde, werden fünf Kommentare prämiert. Hierüber entscheidet das Los.
- Gewinn
Verlost werden fünf AEG PerfectMix Mini Mixer. Ein Anspruch auf einen bestimmten Artikel besteht nicht. Der Gewinner wird per Mail benachrichtigt. Voraussetzung des Gewinns ist, dass sich der Gewinner innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung per Mail mit einer postalischen Adresse zurückmeldet.
- Sonstige rechtliche Hinweise
Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos und unabhängig von einem Warenkauf bei Ernsting’s family. Mit der Online-Teilnahme an dem Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen von Ernsting’s family uneingeschränkt einverstanden.
Alle Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Angaben von Ernsting’s family auch für firmeninterne Zwecke gespeichert werden. Eine Weitergabe dieser Angaben an fremde Dritte ist ausgeschlossen. Alle geltenden Datenschutzbestimmungen werden von Ernsting’s family beachtet.
Alle Teilnehmer erklären sich ferner damit einverstanden, dass ihre Angaben von Ernsting’s family dazu verwendet werden, über Produkte, Leistungen und Serviceangebote ausschließlich von Ernsting’s family zu informieren. Dieses Einverständnis kann jederzeit gegenüber Ernsting’s family schriftlich widerrufen werden.
Ernsting’s family behält sich das Recht vor, den Ablauf des Wettbewerbs, auch kurzfristig, zu ändern. Sollten Änderungen notwendig werden, wird Ernsting’s family alle Teilnehmer auf der entsprechenden Internetseite hierüber unterrichten.
- Salvatorische Klausel
Auf die vorliegenden Teilnahmebedingungen findet stets deutsches Recht Anwendung. Soweit gesetzlich zulässig und erforderlich, wird Münster als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Coesfeld-Lette, 27.09.2016