Teilnahmebedingungen Gewinnspiel „Die Eiskönigin 2“

Die Ernsting’s family GmbH & Co.KG in Coesfeld-Lette (nachfolgend auch „Ernsting’s family“ genannt) führt in Kooperation mit The Walt Disney Company (Germany) GmbH vom 15.11.2019 bis 31.12.2019 ein Gewinnspiel durch. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter von Ernsting’s family und deren Familienangehörige oder Mitarbeiter und Familienangehörige von einem mit Ernsting’s family wirtschaftlich in Verbindung stehenden Unternehmen sowie Mitarbeiter und Familienangehörige von The Walt Disney Company (Germany) GmbH. Die Teilnahme ist bis einschließlich 31.12.2019 möglich.

Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos. Unter allen Kommentaren, die im angegebenen Gewinnspiel-Zeitraum getätigt wurden, die Gewinnspielfrage beantworten und bei denen eine korrekte E-Mail-Adresse angegeben wurde, wird ein Kommentar prämiert. Hierüber entscheidet das Los. Teilnahme ab 18 Jahren.

Gewinn

Verlost werden:

  • 1 x ein „Iglu-Abenteuer“, Einzulösen auf Anfrage und nach Verfügbarkeit. Das Iglu-Abenteuer für zwei Erwachsene und zwei Kinder im Alter bis 12 Jahren umfasst:
    • Bahnfahrt 2. Klasse innerhalb Deutschland nach Garmisch (2 Erwachsene, 2 Kinder bis 12 Jahre)
    • Bergbahnfahrt Zugspitze 4 Personen
    • 1 Übernachtung Familienunterkunft Iglu-Dorf Zugspitze, inkl. HP
    • 3 Übernachtungen Familienzimmer Hotel Zugspitze, inkl. HP
  • 9x eine DvD sowie ein Kuscheltier von Disney, es besteht kein Anrecht auf eine bestimmte DvD oder ein bestimmtes Kuscheltier
  • 20x ein Einkaufsgutschein von Ernsting’s family jeweils im Wert von 10 Euro

Die Gewinner werden per Mail benachrichtigt. Es besteht kein Anrecht auf einen bestimmten Gewinn. Voraussetzung des Gewinns ist, dass sich der Gewinner innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung per Mail mit einer postalischen Adresse zurückmeldet.

Sonstige rechtliche Hinweise

Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos und unabhängig von einem Warenkauf bei Ernsting’s family. Mit der Online-Teilnahme an dem Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen von Ernsting’s family uneingeschränkt einverstanden.

Alle Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Angaben von Ernsting’s family auch für firmeninterne Zwecke gespeichert werden. Eine Weitergabe dieser Angaben an fremde Dritte ist ausgeschlossen. Alle geltenden Datenschutzbestimmungen werden von Ernsting’s family beachtet.

Ernsting’s family behält sich das Recht vor, den Ablauf des Wettbewerbs, auch kurzfristig, zu ändern. Sollten Änderungen notwendig werden, wird Ernsting’s family alle Teilnehmer auf der entsprechenden Internetseite hierüber unterrichten.

Salvatorische Klausel

Auf die vorliegenden Teilnahmebedingungen findet stets deutsches Recht Anwendung. Soweit gesetzlich zulässig und erforderlich, wird Münster als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Coesfeld-Lette,  1. November 2019