Blog-Gewinnspiel: Alpenrose

Allgemeines

Die Ernsting’s family GmbH & Co.KG in Coesfeld-Lette (Ernsting’s family) führt vom 29. Oktober bis zum 11. November 2018 ein Gewinnspiel durch. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter von Ernsting’s family und deren Familienangehörige oder Mitarbeiter und Familienangehörige von einem mit Ernsting’s family wirtschaftlich in Verbindung stehenden Unternehmen.

Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos. Unter allen Kommentaren, die im angegebenen Gewinnspiel-Zeitraum getätigt wurden, die Gewinnspielfrage beantworten und bei denen eine korrekte E-Mail-Adresse angegeben wurde, wird ein Kommentar prämiert. Hierüber entscheidet das Los.

Gewinn

Verlost wird:

  • Ein Aufenthalt im Hotel Alpenrose: 7 Übernachtungen für 2 Erwachsene und 2 Kinder in einer Luxussuite mit Ultra-All-Inclusive und Kinderbetreuung. Einzulösen auf Anfrage und nach Verfügbarkeit, außer in der Hochsaison (Weihnachten, Silvester, Fasching).

Der Gewinner wird per Mail benachrichtigt. Voraussetzung des Gewinns ist, dass sich der Gewinner innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung per Mail mit einer postalischen Adresse zurückmeldet.

Sonstige rechtliche Hinweise

Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos und unabhängig von einem Warenkauf bei Ernsting’s family. Mit der Online-Teilnahme an dem Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen von Ernsting’s family uneingeschränkt einverstanden.

Alle Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Angaben von Ernsting’s family auch für firmeninterne Zwecke gespeichert werden. Eine Weitergabe dieser Angaben an fremde Dritte ist ausgeschlossen. Alle geltenden Datenschutzbestimmungen werden von Ernsting’s family beachtet.

Ernsting’s family behält sich das Recht vor, den Ablauf des Wettbewerbs, auch kurzfristig, zu ändern. Sollten Änderungen notwendig werden, wird Ernsting’s family alle Teilnehmer auf der entsprechenden Internetseite hierüber unterrichten.

Salvatorische Klausel

Auf die vorliegenden Teilnahmebedingungen findet stets deutsches Recht Anwendung. Soweit gesetzlich zulässig und erforderlich, wird Münster als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Coesfeld-Lette,  29. Oktober 2018